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Fachzahnärzte für Kieferorthopädie

Telefon: 06102 - 27 036

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Behandlungskosten

Die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung sind ein komplexes Thema und werden Ihnen bei der Besprechung der Therapie ausführlich erläutert.

 

Bei gesetzlich versicherten Patienten, sind Ihre Kieferorthopädinnen Dr. Menz und Dr. Lorenz an die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.

 

  1. Kinder unter 18 Jahren haben grundsätzlich nur bei ausgeprägten Zahn -oder Kieferfehlstellungen, die einer KIG-Einstufung 3 bis 5 entsprechen, ein Anrecht auf eine Erstattung.   Je nach den persönlichen Wünschen und Erfordernissen an eine optimale Therapie, werden Mehrkosten nach Auswertung der Unterlagen und vor Behandlungsbeginn mit den Eltern besprochen.
    Die kieferorthopädische Therapie erwachsener Patienten wird in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet. Nur bei extremen Kieferfehlstellungen, die eine kombiniert kieferorthopädisch / kieferchirurgische Maßnahme erfordern, beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten.
     
  2. Selbstzahler und privat versicherte Patienten erhalten nach Besprechung der Therapieoptionen einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, welcher sich an der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) orientiert.
    Zusatzversicherungen und private Versicherungen erstatten je nach vereinbartem Tarif einen Teil dieser Kosten. Um die Höhe Ihrer Eigenbeteiligung zu erfahren empfehlen wir Ihnen diesen HKP vor Behandlungsbeginn einzureichen.

 

 

Selbstzahler und privat versicherte Patienten erhalten nach Besprechung der Therapieoptionen einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, welcher sich an der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) orientiert.


Zusatzversicherungen und private Versicherungen erstatten je nach vereinbartem Tarif einen Teil dieser Kosten. Um die Höhe Ihrer Eigenbeteiligung zu erfahren empfehlen wir Ihnen diesen HKP vor Behandlungsbeginn einzureichen.